AWO Berlin lehnt geplante Bezahlkarte für Geflüchtete entschieden ab
Der AWO Landesverband Berlin positioniert sich klar gegen die vom Berliner Senat befürwortete Bezahlkarte für Geflüchtete. Der Einsatz einer Bezahlkarte steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Selbstbestimmung und erschwert das Leben für geflüchtete Menschen in Deutschland unnötig.
Die geplante Bezahlkarte sieht vor, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf einer Geldkarte mit Debitfunktion erhalten, statt diese bar ausgezahlt zu bekommen.
Es besteht die berechtigte Befürchtung, dass die Karte zukünftig hinsichtlich des Einsatzbereiches oder der Höhe der Bargeldauszahlung reglementiert werden könnte. Es besteht die technische Möglichkeit, nur bestimmte Geschäfte oder Warensortimente freizuschalten. Das bedeutet, dass eigentlich selbstverständliche Handlungsmöglichkeiten im Alltag erschwert werden oder ganz wegfallen.
Es stellt sich auch die Frage nach der nachvollziehbaren Einsparung von Verwaltungskosten, während gleichzeitig erhebliche finanzielle Mittel für das Kartensystem aufgebracht werden müssen. Jährlich zehn Millionen Euro, die in Migrationsberatung, Integrationskurse und Jugendarbeit besser investiert wären.
Landesgeschäftsführer Oliver Bürgel betont: „Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die Selbstbestimmung und Würde der geflüchteten Menschen gewahrt bleibt. Die AWO Berlin bleibt weiterhin engagiert in ihrem Einsatz für eine unterstützende und integrative Politik, die die Bedürfnisse und Rechte aller Menschen respektiert.“
Links zum Thema
Der AWO Bundesverband hat zum Thema „Bezahlkarte“ den folgenden Artikel veröffentlicht:
Die Bezahlkarte. Diskriminierungsinstrument oder Entlastung?