Ältere Frau folgt mit Blick dem Fingerzeig des Kleinkindes in ihrem Arm. Junge Frau steht daneben und blickt in die Kamera
Bildnachweis: AWO Bundesverband

Hilfen zur Erziehung

„Hilfen zur Erziehung“ ist der Fachbegriff im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für den Rechtsanspruch, den Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben, wenn sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen.

Gründe dafür kann es viele geben, denn Familien oder Alleinerziehende sind im heutigen Lebensalltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Schnell kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Ereignisse (bspw. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung bzw. Scheidung) das Leben „aus den Fugen gerät“. Kinder können darauf sehr sensibel reagieren, denn nicht selten stimmt dann das familiäre Gleichgewicht in solchen Fällen nicht mehr. So kann es u. a. vorkommen, dass Kinder plötzlich Probleme in der Schule haben oder mit unerklärbarer Wut oder einer Verweigerungshaltung gegenüber Erwachsenen reagieren. All das kann Ausdruck von Überforderung oder auch ein unbewusster Ruf nach Hilfe sein.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei bestehenden Erziehungsschwierigkeiten an. Bei einem Unterstützungsbedarf ist zunächst immer der „Regional Sozialpädagogische Dienst (RSD)“ des Bezirkes, in dem eine Familie wohnt, zuständig. An diesen kann sich jede Familie wenden, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Welche Art der Hilfe nötig und sinnvoll ist, wird selbstverständlich mit der Familie abgestimmt. Dafür haben die sorgeberechtigten Eltern ein Mitspracherecht, das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Dieses muss stets von den Sozialpädagog*innen der RSDs berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das seelische und gesundheitliche Wohl von Kindern durch ihre Eltern so unmittelbar und stark gefährdet ist, dass eine ernsthafte Gefahr für die Kinder besteht.

Als AWO in Berlin vertreten wir die Interessen unserer Mitgliedsorganisationen als Träger von Einrichtungen in der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Das umfasst sowohl die Mitwirkung bei den landesweiten, vertraglichen Regelungen für diese Leistungsbereiche (Rahmenverträge) als auch die Umsetzung der Jugendhilfeangebote durch die Träger der Einrichtungen. Zudem repräsentieren wir unsere Mitgliedsorganisation auf politischer Ebene. Auf der anderen Seite sind wir Interessenvertreterin der betroffenen Familien und Kinder, die einen Rechtsanspruch auf angemessene Unterstützung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben. Dabei orientieren wir uns stets an den Werten sowie dem Leitbild der AWO.

Folgende Angebote stellen wir in Berlin zur Verfügung

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Kontakt

  • Igor Wolansky
    Referent für Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung

    AWO Landesverband Berlin e. V.
    Hallesches Ufer 30 A, Innenhof
    10963 Berlin

    Telefon 030 25 389 224
    E-Mail igor.wolansky@awoberlin.de

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